Selbstverständlich können Sie bereits zu Lebzeiten einen Vorsorgevertrag für ein Urnengemeinschaftsgrab bei Ihrem Friedhofsgärtner oder bei der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege abschließen.
Mit der Einzahlung der Vertragssumme beginnt die Verzinsung, womit künftige Preissteigerungen aufgefangen werden. Mit dem Tage der Beisetzung beginnt dann die
25-jährige Grabpflege.
Wir beraten Sie gerne!